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Die Europäische Union verfolgt einen anderen Ansatz für Daten und Cybersicherheit als einzelne Nationalstaaten. Statt auf nationale Datensilos zu setzen, sind die EU-Richtlinien auf eine technologiegetriebene Vision eines nahtlosen grenzüberschreitenden Datenaustauschs ausgerichtet – bei gleichzeitig höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards. Diese doppelte Zielsetzung, also die Beseitigung innerer Informationsbarrieren bei strengem Schutz der Bürger, hat in weniger als einem Jahrzehnt einige der weltweit einflussreichsten digitalen Rechtsvorschriften hervorgebracht.

eu cybersecurity act

Die Grundlage: Die DSGVO und ihre globale Wirkung

Am 25. Mai 2018 wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Grundstein gelegt. Sie löste die Datenschutzrichtlinie von 1995 ab und entwickelte sich rasch zum weltweiten Maßstab für Datenschutzrecht. Eine PwC-Umfrage ergab, dass 92 % der US-Unternehmen die DSGVO als weltweit wichtigste Datenschutzmaßnahme einordnen.

Die DSGVO gewährt Personen starke Rechte: das Recht auf Vergessenwerden, das Widerspruchsrecht, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Löschung. Gleichzeitig werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mit strengen Pflichten zur Einhaltung belegt. Es folgten hochkarätige Bußgeldverfahren gegen Facebook, Google, Amazon (2021 Bußgeld in Höhe von 746 Mio. Euro) und WhatsApp (225 Mio. Euro im Jahr 2021). Diese Fälle sendeten eine klare Botschaft aus: Jeder Schritt der Datenverarbeitung – von der Erfassung über die Auswertung, Replikation und Übertragung bis zur Speicherung – muss jederzeit konform sein, auch bei Nutzung von ETL-Tools oder anderen Integrationsverfahren.

Die Europäische Datenstrategie (2020–2030)

Im Februar 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission die Europäische Datenstrategie mit dem ehrgeizigen Ziel, Europa bis 2030 zum attraktivsten, sichersten und dynamischsten datenagilen Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Drei Monate später veröffentlichte eine Koalition von EU-Behörden in Helsinki das Weißbuch „Datenagile Wirtschaft 2.0: Von der passiven zur aktiven Datennutzung für bessere öffentliche Dienstleistungen“. Es plädiert für einen Paradigmenwechsel von passiver Datensammlung hin zu aktiver, branchenübergreifender Datennutzung. Dabei sollen öffentliche und private Ökosysteme eng zusammenarbeiten, um das volle Potenzial der digitalen Transformation auszuschöpfen – mit Sicherheit und Vertrauen als zentralen Eckpfeilern.

Stärkung der Steuerung und grenzüberschreitender Datenflüsse

Zwischen 2020 und 2024 vertiefte die EU kontinuierlich ihr Datensicherheitsrahmenwerk:

  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte legte seine Strategie 2020–2024 vor, die eine vorausschauende, handlungsorientierte und abgestimmte Aufsicht in den Fokus stellt.
  • Die Kommission erließ ergänzende Maßnahmen für grenzüberschreitende Datenübermittlungen, um auch außerhalb der EU ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  • Nationale Behörden wie die spanische Datenschutzbehörde gaben praxisnahe Leitfäden, unter anderem zum datenschutzfreundlichen Voreinstellungen („Data Protection by Default“), heraus.

Gleichzeitig regulierte die EU Online-Plattformen mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act (beide 2022 abgeschlossen), um großen Gatekeepern klare Pflichten für Fairness, Transparenz und Sicherheit aufzuerlegen.

Von freiwilligem zu verpflichtendem Datenaustausch

2022 wurde der Data Governance Act (Datengovernance-Verordnung) verabschiedet, der vertrauenswürdige Rahmenbedingungen für freiwilligen Datenaustausch im B2B- und G2B-Bereich schafft. Am 27. November 2023 verabschiedete der Rat den Data Act (Datenakt), eine wegweisende Verordnung mit einheitlichen Regeln für den fairen Zugriff auf Daten und deren Nutzung innerhalb der EU. Erstmals erhalten Privatpersonen und Unternehmen klare Rechte auf Zugriff auf Daten, die durch ihre Geräte erzeugt werden. Unter definierten Voraussetzungen können Unternehmen zudem zur Weitergabe bestimmter Daten an Wettbewerber oder öffentliche Stellen verpflichtet werden.

Der EU-Cybersicherheitsakt

Der Cybersicherheitsakt (Verordnung (EU) 2019/881) wurde 2019 verabschiedet und trat am 27. Juni 2019 in Kraft. Er bildet das zentrale Sicherheitsgegenstück zur datengetriebenen Ausrichtung der EU. Während die DSGVO personenbezogene Daten schützt und Data Governance Act sowie Data Act kontrollierte Datenflüsse ermöglichen, stellt der Cybersicherheitsakt sicher, dass die zugrundeliegenden Produkte, Dienste und Infrastrukturen nachweisbar sicher sind.

Die Verordnung erreichte zwei historische Meilensteine:

  1. Sie stattete die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA mit einem dauerhaften Mandat sowie deutlich erweitertem Budget und Befugnissen aus – aus einer kleinen Beratungsstelle wurde das zentrale Cybersicherheitszentrum der Union.
  2. Sie schuf das Europäische Cybersicherheitszertifizierungsrahmenwerk, das erste gesamteuropäische gegenseitig anerkannte System zur Zertifizierung der Cybersicherheit von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen.

Die Zertifizierungssysteme dieses Rahmenwerks basieren auf Risikobewertungen und unterteilen sich in drei Vertrauensstufen: Basis, Substanziell und Hoch. Zertifikate, die in einem Mitgliedsstaat ausgestellt werden, gelten automatisch im gesamten Binnenmarkt. Dadurch entfallen zersplitterte nationale Vorschriften, die Hersteller und Dienstleister bisher behindert haben.

Bislang hat die EU Zertifizierungssysteme für Common Criteria (EUCC), Cloud-Dienste (EUCS) und 5G-Cybersicherheit eingeführt; weitere Regelungen für IoT und Software-Lieferketten befinden sich in Vorbereitung.

Warum dieses zusammenhängende Regelwerk entscheidend ist

Mit DSGVO, Europäischer Datenstrategie, Data Governance Act, Data Act, Digital Services Act, Digital Markets Act und dem Cybersicherheitsakt hat die EU das weltweit umfassendste und kohärenteste digitale Rechtsrahmenwerk geschaffen. Es verfolgt folgende Ziele:

  • Schutz der Privatsphäre und Grundrechte der Bürger
  • Ermöglichung sicherer grenzüberschreitender Datenflüsse und Innovationen
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, bei denen sichere und vertrauenswürdige Produkte Wettbewerbsvorteile verschaffen
  • Rechtssicherheit für Unternehmen durch einheitliche Regeln für den gesamten europäischen Markt

Für Unternehmen, die in Europa tätig sind oder Produkte dorthin vertreiben, geht Einhaltung nicht mehr nur um die Vermeidung von Bußgeldern – sie ist Voraussetzung für Marktzugang. Von intelligenten Haushaltsgeräten bis hin zu industriellen Cloud-Plattformen wird eine Cybersicherheitszertifizierung zunehmend zur Pflicht statt einer freiwilligen Option.

Die Botschaft Europas ist unmissverständlich: Im digitalen Zeitalter ist Vertrauen kein Werbeversprechen, sondern eine rechtlich vorgeschriebene Anforderung, die in jeder Ebene des Ökosystems durch Konzeption und Zertifizierung verankert wird.

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